Die Hauptpunkte
1. Das Grundgesetz wird in Deutschland in wesentlichen Punkten verletzt:
- a. Das Wahlrecht ist grundgesetzwidrig
- b. Das Steuerrecht ist grundgesetzwidrig
- c. Das gegenwärtig angewandte Asylrecht ist grundgesetzwidrig
- d. Die grundgesetzlich festgelegte Gewaltenteilung ist in der Praxis nicht vorhanden (s. Urteil des EuGH vom 27.5.2019 – C508/18)
- e. Das grundgesetzliche verankerte Subsidiaritätsprinzip wird in der Praxis nicht beachtet. Stattdessen ist eine immer größer werdende Zentralisierung festzustellen
- f. Der Auftrag des Grundgesetzes nach Art. 146 wird nicht beachtet und trotz erneuter Aufforderung im Einigungsvertrag zw. der BRD und der DDR vom 31.8.1990 weiterhin ignoriert
2. Unser Währungs- und Bankensystem bedarf einer grundlegenden Reform. Das bestehende Schuldgeldsystem mit Zins- und Zinseszins ist die eigentliche Ursache für weitreichende Probleme, wie Wachstumszwang, Umweltverschmutzung, soziale Ungerechtigkeit.
Der systemimmanente Inflationsdruck bewirkt einen ständigen Betrug der Bürger in Form von schleichender Enteignung.
Die fehlende Finanzhoheit des Staates bewirkt einen immer erdrückenderen Schulden- und Inflationsdruck und widerspricht Art. 20 GG.