3. Demokratie als Regierung durch das Volk und für das Volk ist in Deutschland gegenwärtig nicht vorhanden.

Es bedarf einer Reform des Wahlgesetzes (unmittelbare Wahl laut Art. 38 GG), einer Reform des Parteiengesetzes und einer Umsetzung des grundgesetzlichen Auftrags, das Volk als Souverän durch Volksentscheide am politischen Meinungsbildungsprozess mitwirken zu lassen (Art. 20 GG).

In Kurzform die wesentlichen Eckpunkte:

Die Parteien besetzen nach internen Kriterien die Landeslisten und bestimmen so einen Großteil (bis zu drei Viertel) der Abgeordneten, bevor die Wahl überhaupt stattfindet.
Die Vergabe solcher „sicheren“ Listenplätze lassen die Parteien sich durch sogenannte Parteisteuern bezahlen, d.h. die gewählten Abgeordneten müssen einen Prozentsatz ihrer Abgeordnetendiäten an die Partei abgeben.
Die Parteien legen fest, wie in bestimmten Fragen im Parlament zu entscheiden ist, und die Abgeordneten einer Partei haben dieser „Parteidisziplin“ zu gehorchen. Die Abgeordneten sind also der Partei verpflichtet und nicht ihrem Gewissen, wie es das Grundgesetz in Art. 38 fordert.
Die Parteien legen mittlerweile fest, wer welche staatlichen Ämter bekommt (Gerichte, Rechnungshöfe, Rundfunkanstalten, Sachverständigenkommissionen, wissenschaftliche Berater etc.)
Ebenso können die Parteien die Gesetze selbst gestalten, bzw. Gesetze missachten, wenn sie die „richtigen“ Leute in den Kontrollgremien haben.

Detaillierte Erläuterungen und Erklärungen der Hintergründe sind zu finden in:

von Arnim, Hans Herbert (2009). Die Deutschlandakte: Was Politiker und Wirtschaftsbosse unserem Land antun. München: Goldmann Verlag.