4. Täuschung über Status der BRD sowie der sog. Deutschen Staatsbürgerschaft
Die Bevölkerung wird über den aktuellen politischen und völkerrechtlichen Status der BRD und der sog. Deutschen Staatsbürgerschaft bewusst getäuscht. Hier ist eine objektive und neutrale Aufklärung überfällig, damit der völkerrechtliche Status Deutschlands endlich geklärt und normalisiert werden kann.
In Art. 133 GG steht:
„Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.“
Die BRD ist also kein Staat, sondern eine staatsähnliche Verwaltung der Besatzungszone.
„Carlo Schmid [einer der Väter des Grundgesetzes] definierte das ‚Grundgesetz‘ als für die ‚einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebiets der Westmächte‘ gedacht. Also nicht ‚Regierung‘, sondern ‚Verwaltung‘.
[Krämer, J. D. Gesamtstaatliche Aspekte der Rittersturzkonferenz 1948. Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste WD 1 - 3010 - 038/08. Zuletzt zugegriffen am 15.11.2019 unter http://webarchiv.bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad=4082&id=1081]“
Und in der ersten Sitzung des Parlamentarischen Rats umriss Carlo Schmid die Aufgaben folgendermaßen:
„Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.
[Der Parlamentarische Rat 1948-1949. Akten und Protokolle, Bd. 9, bearbeitet von Wolfram Werner, Boppard am Rhein: 1996, zitiert in: 50 Jahre Rittersturzkonferenz 1948 - 1998: die Stunde der Ministerpräsidenten; wissenschaftliches Symposion im Bundesarchiv Koblenz am 8. Juli 1998, Koblenz: 1998]“
Die BRD ist also kein Staat, sondern ein Verwaltungskonstrukt unter Vorbehalt der alliierten Besatzungsmächte.
Darüber hinaus ist sie aber auch die direkte Fortführung des Deutschen Reichs, wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags ausführen (https://www.bundestag.de/resource/blob/659208/bb1b8014f97412b4439d024bcdb79896/WD-3-292-07-pdf-data.pdf):
„Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’.“
Tatsächlich werden weiterhin – selbst heute nach fast 80 Jahren – noch nationalsozialistische Gesetze angewandt, wie z.B. das Einkommensteuergesetz von 1934, das Gewerbesteuergesetz von 1936, das Bewertungsgesetz von 1934 (u.a. relevant für die Grundsteuer).
Außerdem gibt es keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Stattdessen führt man rechtswidrig und völkerrechtswidrig die nationalsozialistische Staatsangehörigkeit des Dritten Reiches weiter, die auf der ungültigen Verordnung vom 5.2.1934 basiert. (Link 9) Aus diesem Grund steht in Ausweisdokumenten der BRD unter Staatsangehörigkeit kein Staat, sondern nur das Wort „Deutsch“.
Link 9
Dazu wird in der BRD das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) angewendet, ein Gesetz mit dem Ausfertigungsdatum 22.7.1913 und dem Vollzitat „Staatsangehörigkeitsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung“.
In dem zitierten Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1 steht zu lesen:
„Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses Gesetzes hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 Verordnung vom 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten. Die die „Reichsangehörigkeit“ vermittelnde „Staatsangehörigkeit“ in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 Verordnung vom 5.2.1934 beseitigt worden.“
Dies dient zur Erklärung, warum man im Reichs-Gesetzblatt Nr. 46 von 1913 vom 22.7.1913 ein „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ und kein „Staatsangehörigkeitsgesetz“ findet.
Mit anderen Worten: Unter Bezug auf die (ungültige) NS-Verordnung vom 5.2.1934 wird das eigentliche Gesetz vom 22.7.1913 „bereinigt“, indem sein Name von „Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz“ in „Staatsangehörigkeitsgesetz“ umgeändert wird – wohlgemerkt ohne gesetzgeberischen Akt!
Die zitierte ungültige Verordnung vom 5.2.1934 besagt:
„(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.
(2) Es gibt nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit).“
(§1 Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5.2.1934)
Das eigentlich gültige Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.7.1913 hatte die Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten des Deutschen Reichs definiert und daraus die Reichsangehörigkeit abgeleitet. Die war von Hitler am 5.2.1934 in der zitierten ungültigen Verordnung dahingehend geändert worden, dass es nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit geben sollte. Da dies völkerrechtlich ungültig ist, sind Bürger der BRD quasi ohne gültige Staatsangehörigkeit – also staatenlos – und bekommen in ihren Ausweisdokumenten nur eine Staatsangehörigkeit „Deutsch“ ausgewiesen, obwohl es einen Staat „Deutsch“ gar nicht gibt.
Deshalb stellt die BRD ihren „Bürgern“ einen Personalausweis aus, um Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen der UNO Genüge zu tun:
„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“ (Art. 27 Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen).